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   KG, 14.08.2007 - 1 AR 1086/07 - 1 Ws 107/07   

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https://dejure.org/2007,41911
KG, 14.08.2007 - 1 AR 1086/07 - 1 Ws 107/07 (https://dejure.org/2007,41911)
KG, Entscheidung vom 14.08.2007 - 1 AR 1086/07 - 1 Ws 107/07 (https://dejure.org/2007,41911)
KG, Entscheidung vom 14. August 2007 - 1 AR 1086/07 - 1 Ws 107/07 (https://dejure.org/2007,41911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Umdeutung eines rechtzeitig eingegangenen Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen eine unterlassene Auslagenentscheidung; Voraussetzungen für die Auslegung einer Erklärung als Rechtsmittel

  • Judicialis

    StPO § 300

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 26.02.2004 - 5 Ws 696/03

    Strafverfahren: Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrages in eine sofortige

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - 1 Ws 107/07
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 3. und 5. Strafsenats des Kammergerichts (vgl. Beschlüsse vom 27. Dezember 2006 - 3 Ws 631/06 - und vom 26. Februar 2004 - 5 Ws 696/03 - ), wonach der Kostenfestsetzungsantrag lediglich in eine sofortige Beschwerde gegen die fehlerhafte Kostengrundentscheidung umgedeutet werden kann, wenn der Antragsteller in irgendeiner Weise zugleich die Kostengrundentscheidung beanstandet hat.

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 3. und 5. Strafsenats des Kammergerichts (vgl. Beschlüsse vom 27. Dezember 2006 - 3 Ws 631/06 - und vom 26. Februar 2004 - 5 Ws 696/03 - NStZ-RR 2004, 190), wonach der Kostenfestsetzungsantrag lediglich in eine sofortige Beschwerde gegen die fehlerhafte Kostengrundentscheidung umgedeutet werden kann, wenn der Antragsteller in irgendeiner Weise zugleich die Kostengrundentscheidung beanstandet hat.

  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 91/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Auszug aus KG, 14.08.2007 - 1 Ws 107/07
    Den rechtzeitig eingegangenen Kostenfestsetzungsantrag in eine sofortige Beschwerde gegen die unterlassene Auslagenentscheidung umzudeuten (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 30. September 2005 - 4 Ws 91/05 - betreffend die notwendige Auslagen eines Freigesprochenen; OLG Stuttgart StV 1993, 651), kommt nicht in Betracht.
  • OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13

    Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen die

    Hierfür sei jedoch Voraussetzung, dass aus der Erklärung ein Anfechtungswille hervorgehe, also deutlich werde, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. KG Berlin, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.08.2007 - 1 Ws 107/07 - KG Berlin, 5. Strafsenat, NStZ-RR 2004, 190 f. - juris; OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ws 221/08 - Frisch in SK-StPO, § 300 Rdnr. 8; für die Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Zivilsachen ebenso OLG Rostock, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 63/08 - juris).
  • OLG Celle, 14.10.2010 - 2 Ws 350/10

    Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen eine

    Hierfür sei jedoch Voraussetzung, dass aus der Erklärung ein Anfechtungswille hervorgehe, also deutlich werde, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. KG Berlin, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.08.2007 - 1 Ws 107/07 - KG Berlin, 5. Strafsenat, NStZ-RR 2004, 190 f. - juris; OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ws 221/08 - Frisch in SK-StPO, § 300 Rdnr. 8; für die Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Zivilsachen ebenso OLG Rostock, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 63/08 - juris).
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